Der Starter-Berater: Welche Rechtsform soll es werden? - Kulister

Der Starter-Berater: Welche Rechtsform soll es werden?

Bei jeder Gründung kommt mehr oder weniger früh die Frage auf, in welcher Form nun eigentlich gegründet werden soll. Schaut man hier in die meisten Ratgeber oder erkundigt man sich bei Anderen, wird oft guter Rat erteilt in einer Denkrichtung, die jedoch im besten Falle unpraktische, im schlimmsten Falle untaugliche Ergebnisse zeigen wird.

Wie oft hat man schon auf die Frage: „Welchen Beruf möchten Sie nach dem Studium ausüben?“ eine Antwort gehört, die nicht nur den Beruf, sondern vor allem den renommierten Arbeitgeber mit nennt. Dabei wird oft deutlich, dass es vor allem um den Arbeitgeber geht – Ingenieur bei Porsche beispielsweise.

Diese Färbung haben leider auch viele an sich gute Ratschläge, welche Rechtsform gewählt werden soll. So liest man dann oft, dass eine GmbH ja traditionell ein besonders gutes Renommee hat und daher im Rechtsverkehr ja am Besten ist. Hier wird also nicht analysiert, wie die Gründung aufgestellt ist, welche Interessen konkret vorliegen und wie man davon ausgehend die richtige Rechtsform findet.

Ein kurzer Überblick: Es gibt Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Der Unterschied ist banal: Die Personengesellschaften stellen auf die Personen ab, die sie bilden, während die Kapitalgesellschaften durch die entsprechende Stammeinlage an Kapital ausgemacht werden.

Schauen wir uns nun eine Gründung an, in welcher drei engagierte Menschen einen Hilfsdienst für Autisten gründen. Die jeweiligen Verträge mit den Jugendämtern oder Landschaftsverbänden (in NRW, in anderen Bundesländern die entsprechenden Behörden) sind absehbar, es kann also bald losgehen. Nun kommt der Gedanke, dass die große Vertrauenskraft, die eine GmbH ausstrahlt, doch genutzt werden soll. Also wird rasch die GmbH gegründet. Das bedeutet, dass ab dann bilanziert werden muss. Dies verursacht schon einmal deutlich erhöhte Kosten bei der Steuerberatung. Ferner wird nun eine Entnahme von Geldern für die Gründer nicht mehr so einfach in der Art möglich, die erbrachten Leistungen abzurechnen. Auch Regelungen, die aus dem Interesse herrühren, als Team die Leistungen des Teams zuordnungsfähig zu halten, individuelle Lebensgestaltungen der Gründer auch wirtschaftlich abzubilden, sprich: Das Persönliche in der Kapitalgesellschaft abzubilden, werden nur schwer oder mit großem Aufwand konstruierbar sein – teils auch gar nicht möglich sein.

Dann läge genau das oft zu sehende Problem vor: Es wurde eine Rechtsform gewählt, die doch eigentlich von Allen als die traditionelle, renommierte Form beschrieben wird, die auch international anerkannt ist. Aber es wurde nicht betrachtet, was eigentlich die beste Abbildung der Wünsche und Bedürfnisse der Gründenden darstellen würde.

Hat man dann herausgefunden, ob es eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft werden soll, stellt sich dann noch die Frage, welche der zahlreichen Formen (oder gar Kreuzungen) die attraktivste Lösung ist. Eine Frage, die zu beantworten sich in einem Ratschlag, der allgemein gehalten sein muss, verbietet. Das bespricht sich am Besten mit einem auf die Fragen der Rechtsformen und deren objektiven Gegenüberstellung versiertem Berater.